Tätigkeit – Sachverständigengutachten

Sachverständigengutachten auf psychiatrischem Fachgebiet dienen der medizinischen Beurteilung einer konkreten Fragestellung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Ich erstatte Gutachten ausschließlich auf Beauftragung von Gerichten im Betreuungsrecht (Amts- und Landgerichte) sowie im Sozialrecht (Sozial- und Landessozialgerichte) in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Grundlage der Beurteilung sind eine nachvollziehbare Befunderhebung und eine Bewertung in der Gesamtschau der verfügbaren Informationen. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Aktenlage, ein strukturiertes Gespräch (Exploration) und – abhängig vom Auftrag – weitere Untersuchungen oder Testverfahren. Die Begutachtung erfolgt ergebnisoffen und strikt auftragsbezogen.

Eine gutachtliche Untersuchung ist keine Behandlung. Es werden keine therapeutischen Leistungen erbracht und keine fortlaufende ärztliche Betreuung im Sinne einer kurativen Versorgung durchgeführt. Privatgutachten sowie Gutachten für Behörden oder Versicherungen werden nicht erstellt.

Formate

Begutachtungen in Betreuungsverfahren erfolgen – je nach Auftrag und Konstellation – in der Häuslichkeit der betroffenen Person oder in Einrichtungen. Begutachtungen in sozialgerichtlichen Verfahren erfolgen in der Regel in meinen Räumlichkeiten.

Auftragsabwicklung

Beschlüsse und Aktensendungen werden postalisch oder über die im Kontakt angegebenen Wege entgegengenommen. Rückfragen zu Fristen und Umfang sind über die genannten Kontaktwege möglich.


Aus Gründen der Vertraulichkeit und ärztlichen Schweigepflicht erfolgt keine öffentliche Kommunikation zu Einzelfällen.