Ablauf & häufige Fragen
Ablauf in Phasen
1. Termin und gerichtlicher Auftrag
Die Begutachtung erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gerichtlichen Auftrags. Dieser definiert Fragestellung, Rahmen und – soweit relevant – Ort und Umfang der Untersuchung.
2. Informationsgrundlage und Vorab-Unterlagen
In der Regel werden Aktenbestandteile des Auftraggebers berücksichtigt. Bei sozialgerichtlichen Verfahren werden Probandinnen und Probanden vorab postalisch ein Anamnesebogen, ggf. Testfragebögen sowie eine Einverständniserklärung zur Audioaufzeichnung der Exploration zugesandt. Diese sind ausgefüllt – und sofern eingewilligt unterzeichnet – zum Termin mitzubringen.
3. Exploration (Gespräch)
Im Gespräch werden Beschwerden, Verlauf, funktionelle Auswirkungen im Alltag, Lebensführung, Behandlungswege sowie weitere auftragsrelevante Aspekte erhoben. Pausen sind möglich. Die Exploration wird zur Qualitätssicherung als Audio aufgezeichnet, sofern eine schriftliche Einwilligung vorliegt (siehe FAQ).
4. Untersuchung/Testverfahren (falls vorgesehen)
Je nach Auftrag können standardisierte Untersuchungen oder Testverfahren eingesetzt werden. Umfang und Auswahl richten sich nach Erforderlichkeit und Fragestellung.
5. Auswertung und Erstellung des Gutachtens
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtschau der Informationen. Abweichende Angaben, Unklarheiten oder fehlende Unterlagen werden in der Regel als solche dokumentiert.
6. Übermittlung
Adressat des Gutachtens ist das beauftragende Gericht. Fragen zur Einsichtnahme oder Herausgabe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zeitrahmen (orientierend)
Betreuungsverfahren: in der Häuslichkeit der betroffenen Person oder in Einrichtungen, ca. 20 Minuten bis mehrere Stunden, ggf. auf 1 bis mehrere Termine verteilt.
Sozialgerichtsverfahren: in meinen Räumlichkeiten, in einem Termin von 60 bis 180 Minuten.
FAQ
Wird die Exploration aufgezeichnet?
Die Exploration wird zum Zweck der Qualitätssicherung der Befunderhebung als Audio aufgezeichnet, sofern Sie hierzu schriftlich eingewilligt haben. Die Einverständniserklärung wird Ihnen mit den Vorab-Unterlagen zugesandt und ist unterzeichnet zum Termin mitzubringen. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit – auch zu Beginn oder während des Termins – widerrufen; in diesem Fall wird die Aufzeichnung unterlassen oder beendet.
Kann ich eine Begleitperson mitbringen?
Bitte klären Sie dies vorab. Ob und in welchem Umfang eine Begleitperson anwesend sein kann, hängt vom Auftrag, vom Verfahren und von der konkreten Untersuchungssituation ab.
Muss ich alles beantworten?
Sie entscheiden, welche Angaben Sie machen. Bitte beachten Sie: Ein Gutachten muss auf einer belastbaren Informationsgrundlage beruhen. Nicht beantwortbare oder fehlende Angaben können die Beurteilbarkeit einschränken.
Kann ich Unterlagen nachreichen?
Sofern auftragsbezogen und zeitlich möglich, können Unterlagen nachgereicht werden. Bitte stimmen Sie dies organisatorisch ab.
Erhalte ich das Gutachten?
Adressat ist das beauftragende Gericht. Fragen der Einsichtnahme oder Herausgabe werden nach den jeweils geltenden rechtlichen Regelungen umgesetzt.
Erstellen Sie Privatgutachten oder Gutachten für Behörden/Versicherungen?
Nein. Es werden ausschließlich Gutachten für Gerichte im Betreuungsrecht und im Sozialrecht in NRW und RLP erstellt.
Kommunikation über soziale Netzwerke
Aus Gründen der Vertraulichkeit und der ärztlichen Schweigepflicht erfolgt keine Kommunikation zu Einzelfällen über soziale Netzwerke. Bitte nutzen Sie ausschließlich die angegebenen Kontaktwege.